Sondervig E-Bike
Bitte beachten Sie, dass:
- der Mieter die dänische Straßenverkehrsordnung respektieren muss.
- der Mieter für Schäden am Fahrrad sowie für Abhanden gekommenen Teile am Fahrrad in der Mietperiode haftet.Der Mieter auf Verlangen des Vermieters sein Verlust bezahlt.
- Die Vermietung des Fahrrades auf dem Risiko des Mieters liegt und Schäden auf Ihm. Schäden von 3. Person kann dem Vermieter nicht zu Lasten gelegt werden.
- das Fahrrad zur Vermietungsstelle nicht später als nach Ablauf der Mietperiode zurück geliefert werden muss.
- falls das Fahrrad während der Mietperiode kaputt geht, ist der Mieter verpflichtet das direkt an den Vermieter zu melden.
- der Vermieter hat keine Versicherung für das Fahrrad und nur die Versicherung des Mieters ist geltend.
- Miete Muss bei der Fahrrad Abholung voll bezahlt werden.
- bei einem Schlüsselverlust wird der Vermieter DKK. 150,- berechnen.
- bei Fahrrad Verlust wird der Vermieter eine volle Entschädigung dem Mieter berechnen.